Ehrenkodex des FCSI
- Vorbemerkungen
Ein FCSI Mitglied ist der qualifizierte und neutrale Berater bzw. Planer in allen Belangen des Hotel- und Gaststättengewerbes und seiner artverwandten Betriebe bis hin zu touristischen Instituten und sonstigen Einrichtungen. Es übt den Beruf des Unternehmensberaters und/oder Planers im Rahmen einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung ohne Bindung an politische, ideologische, religiöse sowie verbands- und vereinsbezogene Weisungen (ausgenommen dieser Ehrenkodex) für seinen Auftraggeber aus.
- Berufsverpflichtungen
Das FCSI Mitglied übt seinen Beruf gewissenhaft aus und sieht seine vordringliche Aufgabe in der Sicherung und Verbesserung der Leistungs-, Wettbewerbs- und Existenzfähigkeit seines Auftraggebers. Es übernimmt nur Aufträge, für deren Bearbeitung es die erforderliche Qualifikationen und Fähigkeiten besitzt und die es ordnungsgemäß abwickeln kann. Dies gilt auch, wenn es im Rahmen eines sogenannten Auftragspaketes eingesetzt wird. Es hat sich inner- und außerhalb seiner Berufstätigkeit des Vertrauens und der Achtung, welche die Auftraggeber und die Vereinigung FCSI in ihn setzen, würdig zu erweisen.
- Unabhängigkeit
Das FCSI Mitglied ist Freiberufler, Einzelunternehmer oder Angestellter eines Unternehmens. Insoweit kann es persönlich und/oder wirtschaftlich abhängig sein. Es hat auf Verlangen des Auftraggebers eventuelle Abhängigkeiten vor Auftragsübernahme wahrheitsgemäß darzulegen und zu erläutern. Vertritt das Mitglied, sein Arbeitgeber oder Mitarbeiter Interessen Dritter, so hat es das seinem Auftraggeber vor Auftragsübernahme, soweit es den Auftrag inhaltlich tangiert, ohne spezielle Aufforderung mitzuteilen.
Hierunter sind u. a. folgende Verbindungen zu verstehen:
- Aufträge von branchenfremden Unternehmen oder Personen, die am Gastgewerbe interessiert sind;
- zusätzliche Arbeitsverhältnisse (nicht Beratungs- und Planungsverhältnisse) mit Personen, Unternehmen, Betrieben, Institutionen und/oder Instituten gleich welcher Branche;
- direkte und/oder indirekte Beteiligungen an anderen Unternehmen, Institutionen und/oder Instituten.
Das FCSI Mitglied hat also in solchen Fällen Mitteilungspflicht und kann sich insoweit nicht auf die ansonsten geforderte Verschwiegenheitspflicht (Abs. 5) berufen.
Das FCSI Mitglied führt nur Aufträge aus, bei denen es guten Gewissens seine Unabhängigkeit wahren und garantieren kann. Gibt es Einschränkungen bezüglich seiner Unabhängigkeit, so macht das FCSI Mitglied sie seinem Auftraggeber bekannt.
- Eigenverantwortlichkeit
Das FCSI Mitglied hat seine Berufstätigkeit und damit sein Aufgabengebiet eigenverantwortlich zu bestimmen. Diese Eigenverantwortlichkeit verlangt, dass es sich persönlich ein Urteil bildet. Stellt es fest, dass ihm die Bearbeitung seines Auftrages in Teilbereichen, etwa wegen mangelnder Qualifikation und/oder mangelndem Detailwissen, nicht möglich ist, hat es dies dem Auftraggeber umgehend mitzuteilen. Es kann dann – im Einvernehmen mit dem Auftraggeber – diesen Bereich vom Auftrag ausschließen oder durch fachkompetente Kollegen, auch unter seiner Federführung, durchführen lassen. Grundsätzlich trägt es jedoch die volle Verantwortung dafür, dass es diesen Teilbereich erkannt, den Auftraggeber darauf aufmerksam gemacht hat und/oder diese Teilaufgabe durch einen Kollegen fachgerecht erarbeiten ließ.
- Verschwiegenheitspflicht
Das FCSI Mitglied ist verpflichtet, über alles, was ihm in Ausübung seines Berufes anvertraut worden oder ihm anlässlich seiner Berufsausübung bekannt geworden ist, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Will es sich etwa aus Wettbewerbsgründen von dieser Verschwiegenheitspflicht lösen, so muss es vom Auftraggeber hiervon schriftlich entbunden werden.
- Verhalten gegenüber dem Auftraggeber
Die Beziehungen zwischen dem FCSI Mitglied und seinem Auftraggeber beruhen auf einem Vertrauensverhältnis. Die Annahme eines Auftrages ist daher ausgeschlossen in Fällen, in denen dieses Vertrauensverhältnis nicht bestehen kann. Gleiches gilt für die Beibehaltung bzw. Weiterführung des Auftrages. Im Übrigen ist das FCSI Mitglied in der Annahme eines Auftrages frei.
- Honorare
Bei den Honoraren des FCSI Mitgliedes handelt es sich in der Regel um Vergütungen für die aufzuwendende Zeit zur Durchführung eines Auftrages. Pauschalverträge sind durchaus üblich. Grundsätzlich sind vor Auftragsannahme ein schriftliches Angebot abzugeben, auf den Berufskodex hinzuweisen, der Arbeitsumfang zu konkretisieren, die Beratungstermine möglichst genau festzulegen sowie die Zahlungsmodalitäten zu fixieren.
- Verhalten gegenüber Kollegen
Das FCSI Mitglied ist grundsätzlich zu kollegialer Rücksichtnahme gegenüber den Mitgliedern der Vereinigung verpflichtet. Es verhält sich ihnen gegenüber nie herabsetzend oder verletzend. Unsachliche Angriffe gegen ein Mitglied in Wort und Schrift stellen einen Verstoß gegen die Pflicht zur Kollegialität dar. Sachliche, konstruktive Kritik zwischen den Vereinsmitgliedern ist jedoch erwünscht. Da der Beruf des Unternehmensberaters bzw. Planers nicht geschützt ist, verpflichtet sich das FCSI-Mitglied, sogenannte „Kollegen“, von deren unseriöser Handlungsweise es Kenntnis erhält, umgehend dem Vorstand zu melden. Liegen stichhaltige Beweise vor, hat der Vorstand die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.
- Unvereinbarkeit
Das FCSI Mitglied hat sich als Mitglied der Vereinigung jeder Tätigkeit zu enthalten, die diesem Berufskodex widerspricht und das Ansehen der Vereinigung verletzen kann. Es hat zwischen beraterischer, planerischer und ausführender Tätigkeit klar zu unterscheiden. Übernimmt es ausführende Aufgaben, wie z. B. Management auf Zeit, Bauplanung und -ausführung, Innenarchitektur, Erstellung von Prospekten, Makleraufgaben usw., so hat es den Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass es sich dabei nicht um eine Beratung handelt. Unbeschadet dessen hat es sich auch dann entsprechend diesem Berufskodex zu verhalten.
- Überwachung
Der Berufskodex ist innerhalb der Vereinigung FCSI Deutschland-Österreich e. V. gewachsen. Jedes Mitglied muss diesen Berufskodex unterschreiben. Es kann sich nicht auf Unwissenheit berufen. Die Erfüllung der dem Mitglied des FCSI obliegenden Pflichten überprüft der Vorstand der Vereinigung. Bei Meinungsverschiedenheiten oder Auseinandersetzungen zwischen Auftraggeber und Berater im Rahmen eines Beratungsauftrages kann der Auftraggeber die Schiedsstelle der Berufsvereinigung schriftlich anrufen. Dies gilt auch für Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen zwischen den Mitgliedern.
Das Schiedsgericht wird in der Satzung unter § 12 „Schiedsgericht“ geregelt.