Im Visier der Steuerfahndung


Kay Straßburg

Im Visier der Steuerfahndung

„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“

Unregelmäßigkeiten Ihrer Steuerunterlagen und Kassenabrechnungen führen im Falle einer Betriebsprüfung häufig zu einer sogenannten Ausbeutekalkulation. Stellt das Finanzamt in diesem Zusammenhang eine starke Abweichung zum erklärten Ergebnis der betriebswirtschaftlichen Auswertungen fest, wird unterstellt, dass die Einnahmen verkürzt wurden. Eine Widerlegung dieses Vorwurfes fällt den Gastronomen oft schwer. Je nach Betragswert kann es hierbei zu empfindlichen Geldstrafen und sogar zu einer Verurteilung kommen. Somit steht nicht selten die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel.

 Aber: Ergibt sich aus der Feststellung, dass aufgrund der Ausbeutekalkulation theoretisch mehr Umsatz hätte erzielt werden können, zwingend logisch auch der Beweis, dass tatsächlich auch mehr Umsatz erzielt als erklärt wurde und der Unternehmer damit tatsächlich Steuern hinterzogen hat?

Nur weil theoretisch aufgrund des Wareneinsatzes ein höherer Umsatz erzielbar gewesen wäre, kann damit nicht einfach ein höherer Umsatz als gegebener Sachverhalt geschätzt werden. Denn problematisch ist hierbei, dass im Rahmen einer Betriebsprüfung betriebliche und konzeptionelle Besonderheiten keine Berücksichtigung finden. Ebenso verhält es sich mit wesentlichen Parametern der Unternehmensführung und des betrieblichen Alltags.

Vielmehr gilt es festzustellen, ob eine Verkürzung, wie von der Betriebsprüfung unterstellt, tatsächlich die einzige Möglichkeit für die ermittelte Abweichung gewesen ist.

Sollten Sie also Ihrer Meinung nach zu Unrecht in diese Situation und damit in das  Visier der Finanzbehörden geraten sein, möchten wir Ihnen gerne helfen Klarheit zu schaffen:

  • Wir unterstützen Sie durch Nachkalkulation der Speisen und Berechnung der Datenlage durch branchenspezifische Kennzahlen und Darlegung allgemeingültiger Branchendetails.
  • In Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater erfassen wir die tatsächliche Situation und überprüfen die von der Finanzbehörde angenommenen Schätzungen aufgrund unserer langjährigen Erfahrungswerte und branchenspezifischer Zahlen.
  • Wir beobachten den „gelebten betrieblichen Alltag“ in Ihrem Unternehmen und lassen diese Erkenntnisse in unsere Einschätzung mit einfließen. Hierbei liegt unser Fokus insbesondere auf Bereichen wie Kalkulationen, Rezepturen, Schwund und Verderb von Waren und Lebensmitteln.

Die so ermittelten und gesammelten Daten und Fakten führen zu einem deutlich realistischeren Bild der Situation in Ihrem Unternehmen und können von Ihnen und Ihrem Steuerberater im weiteren Verlauf der Betriebsprüfung entsprechend zur Gegendarstellung genutzt werden.

 Setzen Sie sich gerne zwecks weiterer Details mit uns in Verbindung.

 

Bildnachweis: KD Busch / compamedia

Wir freuen uns über die Auszeichnung Top Consultant 2023!