Konditionen & Fördermöglichkeiten

Unser Herz schlägt für die Gastronomie

Unser Herz schlägt für die Gastronomie – wir möchten helfen und anpacken. Umso froher sind wir um jede Förderung, die wir für Sie in Erfahrung bringen und von der Sie profitieren können.

Jenseits aller Förderprogramm versprechen wir Ihnen –  wenn Sie unsere Maßnahmen umsetzen, können Sie fest mit uns rechnen.

Wir unterstützen Sie gerne!

Förderprogramm der BAFA

Als Unternehmensberater für die Hotellerie und Gastronomie sind wir seit vielen Jahren bei der BAFA akkreditiert. In diesem Zusammenhang unterstützen und begleiten wir Sie gerne bei der Antragstellung, der Administration und der anschließenden Abrechnung.

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beratungsleistungen zu  allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die maximal förderfähigen Beratungskosten je Beratung eines förderfähigen Unternehmens sind auf 3.500 Euro erhöht worden.

80 % Förderung der förderfähigen  Gesamtsumme = 2.800 Euro in den neuen Bundesländern ( mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig).

50 % Förderung der förderfähigen Gesamtsumme = 1.750 Euro in den alten Bundesländern ( mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier).

Wie viele Beratungen kann ich gefördert bekommen?

Jedes förderberechtigte Unternehmen kann innerhalb eines Jahres  ZWEI in sich abgeschlossene Beratungen im Rahmen dieses Programmes gefördert bekommen.

Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31.12.2026) sind bis zu fünf Beratungen möglich.

Was ist noch wichtig?
  • Das Projekt muss innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides abgeschlossen und abgerechnet sein.
  • Von der Antragstellung bis zum Beratungsbeginn dauert es ca. 2 Wochen.
  • Begonnen werden darf nach Erhalt der Erlaubnis zum Beratungsbeginn.
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach der Beratung und der Abrechnung bei der BAFA.

Als Ansprechpartner für eine potenzielle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen auch unter unter www.bafa.de


Melanie Grimm

Konditionen & Fördermöglichkeiten

Unser Herz schlägt für die Gastronomie – wir möchten helfen und anpacken. Umso froher sind wir um jede Förderung, die wir für Sie in Erfahrung bringen und von der Sie profitieren können.

Jenseits aller Förderprogramm versprechen wir Ihnen –  wenn Sie unsere Maßnahmen umsetzen, können Sie fest mit uns rechnen.

Wir wollen uns bezahlt machen und Ihre Zahlen am Ende eines Jahres so positiv beeinflusst haben, dass unser Honoror gar nicht mehr ins Gewicht fällt!

So individuell wie Ihr Auftrag sein kann, so individuell auch das in der Gesamtheit zu nennende Honorar. Unsere Vergütung berechnet sich auf Basis von Stunden- bzw. Tagessätzen.

Gerne erstellen wir Ihnen nach einem ersten Beratungsgespräch Ihr individuelles Angebot!

Unsere Vernetzungen, Auszeichnungen und Qualitäten sind zu Ihrem Nutzen – im Rahmen unserer und Ihrer Mitglied- oder Partnerschaft mit den nachfolgenden Institutionen können wir Sie gerne über das eine oder andere spezielle Angebot im Rahmen einer Förderung informieren:

Die Grenzen zwischen Kennenlernen und Beratung verlaufen fließend! Da wir zu fairen Konditionen arbeiten und Sie keine Aufschläge aufgrund von inkludierten und nicht transparenten Nebenleistungen befürchten dürfen, können kostenlose Erstgespräche zum Kennenlernen ausschließlich in unseren Büros in Hamburg oder Lüneburg stattfinden.

Vor-Ort Gespräche müssten fakturiert werden, es sei denn, dass wir Synergieeffekte mit weiteren Mandanten nutzen könnten. Wir werden in jedem Fall eine einvernehmliche Lösung  finden.

Bildnachweis: KD Busch / compamedia

Wir freuen uns über die Auszeichnung Top Consultant 2023!